Ab welchen zeitraum mahngebühren
Viele kennen das Szenario: Wer vergisst seine Rechnung zu zahlen oder diese aktuell nicht begleichen kann , wird in der Regel angemahnt… oder erhält zumindest eine Zahlungserinnerung. Wer dann immer noch nicht tätig wird, erhält oft eine weitere Mahnung, in deren Zusammenhang auch Mahnkosten fällig werden. Aber ist genau das eigentlich rechtens? Und ab wann dürfen Mahngebühren überhaupt erhoben werden? Die folgenden Abschnitte liefern wertvolle Infos darüber, wie hoch Mahngebühren sein dürfen und was Schuldner vor dem Begleichen von Rechnungen mit offensichtlich überhöhten Mahngebühren beachten sollten. Bei Mahngebühren handelt es sich um die Gebühren, die ein Gläubiger von seinem Schuldner verlangen kann, wenn dieser sich nicht rechtzeitig um die Begleichung seiner Rechnung gekümmert hat. Als Grundvoraussetzung gilt, dass der Schuldner auf seine noch offene Rechnung mit der Zahlungsfrist hingewiesen worden sein muss. Das bedeutet: Erst mit dem Erhalt der ersten Mahnung können auch Mahngebühren berechnet werden.
Ab welchem Zeitraum fallen Mahngebühren an?
Sobald eine Forderung fällig geworden ist, kann der Gläubiger Zahlung verlangen. Kommt der Schuldner in Verzug, kann der Gläubiger Ersatz des Verzögerungsschadens verlangen. Der Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens tritt neben den Leistungsanspruch. Als Mindestschaden können Verzugszinsen geltend gemacht werden. Januar und 1. Juli eines Jahres neu festgelegt. Die Kosten der den Verzug begründende Erstmahnung kann der Gläubiger nicht ersetzt verlangen, weil sie nicht durch den Verzug verursacht worden sind. Inwieweit die Kosten eines Inkassobüros dem Grund und der Höhe nach als Verzugsschaden erstattungsfähig sind, ist in der Rechtsprechung umstritten. Die Mahnung ist an keine besondere Form gebunden. Sie kann schriftlich, mündlich oder auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Allgemein gilt zu beachten, dass die Mahnungen die Angabe von Datum und Nummer der Rechnung und des Lieferscheins sowie der Fälligkeit beinhalten sollte. Dies dient der Eindeutigkeit und schafft dem Schuldner Klarheit darüber, welcher einzelne Rechnungsposten vom Gläubiger angemahnt wird.
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| Zeitablauf und Mahngebühren | Kommt ein Kunde der Zahlungsaufforderung eines Gläubigers nicht nach, gerät er in Zahlungsverzug. Daraufhin werden meist Mahngebühren verlangt, die beglichen werden müssen. |
| Mahngebühren: Ab wann drohen sie? | Viele kennen das Szenario: Wer vergisst seine Rechnung zu zahlen oder diese aktuell nicht begleichen kannwird in der Regel angemahnt… oder erhält zumindest eine Zahlungserinnerung. Wer dann immer noch nicht tätig wird, erhält oft eine weitere Mahnung, in deren Zusammenhang auch Mahnkosten fällig werden. |
Mahngebühren: Wann werden sie erhoben?
Kommt ein Kunde der Zahlungsaufforderung eines Gläubigers nicht nach, gerät er in Zahlungsverzug. Daraufhin werden meist Mahngebühren verlangt, die beglichen werden müssen. Unsere Experten in der Schuldnerberatung helfen Ihnen bei Ihrem Weg aus dem Mahnprozess. Mahngebühren fallen in der Regel an, wenn eine Zahlung nicht rechtzeitig geleistet wird. Grundsätzlich beginnt mit der ersten Zahlungsaufforderung an den Schuldner der Mahnprozess. Bezahlt der Schuldner den offenen Rechnungsbetrag nicht innerhalb der angegebenen Frist, tritt Zahlungsverzug ein. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Mahnkosten berechnet werden. Wurde für die Zahlung ein festes Datum vereinbart, ist kein Mahnschreiben vonnöten. Dann beginnt automatisch nach Ablauf dieser Frist der Mahnprozess. Die erste Mahnung ist in der Regel noch gebührenfrei. Sie gilt quasi als Erinnerung und Ankündigung der gebührenpflichtigen Mahnung. Erst ab der zweiten Mahnung sind Mahngebühren zulässig. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Forderung des Gläubigers fällig!
Zeitablauf und Mahngebühren
Darin ist geregelt, dass ein Schuldner, der in Zahlungsverzug gerät , seinem Gläubiger den sogenannten Verzugsschaden ersetzen muss, also den Schaden, der ihm infolge des Verzugs entsteht. Dazu zählen unter anderem die Mahnkosten. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Gläubiger keine Mahngebühren für die erste Mahnung verlangen darf. Denn diese setzt den Schuldner erst in Verzug und fällt damit eben nicht unter den Verzugsschaden. Der Gläubiger darf Mahnkosten nicht pauschal berechnen, sondern nur in der Höhe geltend machen, in der sie ihm tatsächlich entstanden sind. Zwei bis drei Euro Mahngebühren können zulässig sein. Der Schuldner kann aber von seinem Gläubiger einen Nachweis darüber verlangen , dass ihm tatsächlich Kosten in dieser Höhe entstanden sind. Im Jahr hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass pauschale Mahnungsgebühren in Höhe von 2,50 Euro unzulässig sind. Nach diesem Urteil muss der Schuldner nur die tatsächlich angefallenen Kosten bezahlen BGH, Tipp: Wenn Sie die für die Mahnung erhobenen Gebühren für zu hoch halten, können Sie Ihren Gläubiger auffordern, die ihm entstandenen Kosten genau nachzuweisen.